Rechtsanwaltskanzlei
Justizrat Dr. Meyer & Koll.

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Ihr Online-Scheidungsportal

Scheidung

Das Scheidungsverfahren

Der schnelle Weg zur Scheidung

Am 01.09.2009 ist das neue FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) in Kraft getreten.

Hatten auch einvernehmliche Scheidungsverfahren nach "altem" Recht eine Verfahrensdauer von fünf bis zehn Monaten, besteht nach dem neuen FamFG nun die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren erheblich zu verkürzen. Dies kann erreicht werden durch die Abtrennung des Versorgungsausgleichs von der Scheidung. In diesem Fall findet die Durchführung des Versorgungsausgleichs im schriftlichen Verfahren statt; die Scheidung selbst kann vorher ausgesprochen werden.

Ablauf des Scheidungsverfahren online

  1. Zunächst füllen Sie bitte das Scheidungsantragsformular aus (online oder als Druckversion) und übermitteln Sie dieses an unsere Kanzlei        
    zum Scheidungsantrag

    Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihren Scheidungsantrag. Parallel dazu übermitteln Sie uns die für das Scheidungsverfahren notwendigen Unterlagen, d. h. einen aktuellen Auszug aus dem Familienbuch (erhältlich beim Standesamt Ihrer Eheschließung) sowie eine von Ihnen unterzeichnete Prozessvollmacht
    zur Prozessvollmacht.

  2. Nach Vorliegen der Prozessvollmacht reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht ein.

    Sobald Sie dann die durch das Gericht geforderten Gerichtskosten eingezahlt haben, wird der Scheidungsantrag durch das Gericht Ihrem Ehegatten zugestellt.

  3. Im Anschluss erhalten Sie über unsere Kanzlei oder aber direkt von dem zuständigen Amtsgericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese füllen Sie bitte umgehend aus und schicken sie zurück.

    Auf dieser Basis werden durch die Rentenversicherungsträger die Rentenansprüche beider Ehegatten ermittelt und der zwischen Ihnen beiden durchzuführende Rentenausgleich errechnet. Ist dieser abgeschlossen, bestimmt das Amtgericht den Scheidungstermin. Sollten die Auskünfte der Rentenversicherungsträger nicht binnen drei Monaten vorliegen, bieten wir Ihnen an, für Sie die Abtrennung des Versorgungsausgleichs zu beantragen. So können wir trotzdem einen zeitnahen Scheidungstermin für Sie erreichen.

  4. Der Scheidungstermin findet statt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden für den Scheidungstermin in der Regel nur ca. 20 Minuten benötigt; allerdings müssen beide Parteien persönlich anwesend sein.

    Unabhängig von Ihrem Wohnsitz im Bundesgebiet begleiten wir Sie Seite an Seite durch Ihr gesamtes Scheidungsverfahren. Sämtlichen Schriftverkehr und alle Unterlagen können wir auf modernstem Wege elektronisch austauschen; selbstverständlich bedienen wir Sie auf Wunsch auch gerne "klassisch" auf dem Postweg.