Kosten der Scheidung
Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren berechnen sich nach einem Verfahrenswert. Dieser Verfahrenswert, auch Gegenstandswert genannt, wird vom Familiengericht ermittelt und festgesetzt. Grundlage hierfür ist das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Scheidungskosten sparen
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie lediglich einen Rechtsanwalt und sparen hierdurch 50 % zusätzliche Anwaltskosten. Der andere Ehegatte muss der Ehescheidung nur zustimmen.
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Füllen Sie einfach den unverbindlichen Scheidungsantrag aus und wir informieren Sie über die voraussichtlichen Kosten der Scheidung (Gerichtskosten + Anwaltsgebühren).
Zur Ermittlung der voraussichtlichen Scheidungskosten benötigen wir zwingend die Angaben Ihrer monatlichen Nettoeinkünfte sowie der Nettoeinkünfte Ihres Ehegatten. Darüber hinaus bitten wir um Bekanntgabe der Anzahl Ihrer Kinder und, falls bekannt, um Bekanntgabe der Anzahl Ihrer Versorgungsanwartschaften im Rahmen des durchzuführenden Versorgungsausgleichs. Wir bitten dies bei dem Ausfüllen des unverbindlichen Scheidungsantrages zu berücksichtigen, damit wir die anfallenden Kosten Ihrer Scheidung so genau wie möglich ermitteln können. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.
Jetzt Scheidungskosten unverbindlich ermitteln lassen
Scheidungskostenrechner (DAV)
Weitere Details zu den Scheidungskosten, eine Beispielrechnung und einen Scheidungskostenrechner finden Sie auf der Website der DAV-Familienanwälte: Zum Scheidungskostenrechner (DAV)