Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung
Falls Sie nur über geringes Einkommen verfügen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann werden die Gerichts- und Anwaltskosten für Sie vom Staat getragen.
Ein entsprechendes Verfahrenskostenhilfeformular steht Ihnen ebenfalls im Bereich Downloads zur Verfügung.
Das Verfahrenskostenhilfeformular ist sorgfältig auszufüllen und auf Seite 2 unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben. Ihre Einkommensverhältnisse müssen Sie belegen, beispielsweise durch Kopien
- aktueller Verdienstbescheinigungen,
- Hartz-IV-Bescheid,
- ALG I-Bescheid,
- Ihres Mietvertrages und
- eines aktuellen Kontoauszuges.
Möchten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen? Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Verfahrenskostenhilfeformular nebst Anlagen an unsere Kanzleiadresse.