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Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung

Falls Sie nur über geringes Einkommen verfügen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann werden die Gerichts- und Anwaltskosten für Sie vom Staat getragen.

Ein entsprechendes Verfahrenskostenhilfeformular steht Ihnen ebenfalls im Bereich Downloads zur Verfügung.

Das Verfahrenskostenhilfeformular ist sorgfältig auszufüllen und auf Seite 2 unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben. Ihre Einkommensverhältnisse müssen Sie belegen, beispielsweise durch Kopien

  • aktueller Verdienstbescheinigungen,
  • Hartz-IV-Bescheid,
  • ALG I-Bescheid,
  • Ihres Mietvertrages und
  • eines aktuellen Kontoauszuges.

Möchten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen? Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Verfahrenskostenhilfeformular nebst Anlagen an unsere Kanzleiadresse.